Verkaufsbedingungen
1. Geltung: Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen, die integrierter Bestandteil jedes mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten Willenserklärung sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn wir diesen in weiterer Folge nicht gesondert widersprechen sollten.
2. Vertragsabschluss: Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. Wenn wir auch nach dem KSchG an Zusagen unserer Mitarbeiter gebunden sein können, wird darauf hingewiesen, dass es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Außerhalb von Verbrauchergeschäften sind solche abweichenden Willenserklärungen nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich firmenmäßig bestätigt werden. Unsere Angebote sind, außerhalb von Verbrauchergeschäften, nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Kostenvoranschläge: Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, verbindlich und entgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Bei Erteilung eines Auftrags im Umfang des Kostenvoranschlags wird das für diesen bezahlte Entgelt gutgeschrieben.
4. Preis, Preisgleitklausel
Sofern in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist, sind Preise ab Werk, ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Versandkosten zu verstehen. Sie sind in Euro und ohne gesetzliche Abgaben, etwa Umsatzsteuer, angegeben. Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gelten Preisangaben als Pauschalpreise.
Die Vertragsparteien sind berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt anzupassen, wenn sich seit Vertragsabschluss Änderungen der zugrunde gelegten Verhältnisse ergeben. Änderungen im Ausmaß von 5 % bleiben unberücksichtigt, darüberhinausgehende Änderungen werden im vollen Ausmaß berücksichtigt. Dies betrifft Erhöhungen und Senkungen des vereinbarten Preises. Als relevante Änderung zählen Erhöhung/Senkung der Rohstoffpreise & Materialpreise, Erhöhung/Senkung der Transportkosten, Erhöhung/Senkung der Energiekosten, Lohnsteigerung aufgrund kollektivvertraglicher Lohnerhöhungen, Änderungen relevanter Wechselkurse. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Klausel findet keine Anwendung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsschluss erbracht wird.
Transportkosten: Die Steigerung der Transportkosten wird anhand des Transportkostenindex der WKO berechnet, Ausgangswert ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zuletzt veröffentlichte Wert. Der Anteil der Transportkosten am vereinbarten Preis wird mit 2% festgelegt, eine Steigerung der Transportkosten hat daher Auswirkungen auf diesen festgelegten Anteil.
Rohstoffpreise & Materialpreise: Die Rohstoffpreise & Materialpreise bestimmen sich aufgrund des von der Statistik Austria veröffentlichten Großhandelspreisindex (2. Teil Rohholz und Holzhalbwaren/ 1. Teil Möbel, Teppiche, Lampen und Leuchten), Ausgangswert ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt veröffentlichte Wert. Der Anteil der Rohstoffpreise & Materialpreise am vereinbarten Preis wird mit 70% festgelegt, eine Steigerung der Rohstoffpreise hat daher Auswirkungen auf diesen festgelegten Anteil.
Lohnkosten: Die Lohnkosten des Auftragnehmers bestimmen sich aus dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte und Handelsarbeiter, Ausgangswert ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zuletzt veröffentlichte Kollektivvertrag. Der Anteil der Lohnkosten am vereinbarten Preis wird mit 26% festgelegt, eine Steigerung der Lohnkosten hat daher Auswirkungen auf diesen festgelegten Anteil.
Energiekosten: Die Energiepreise bestimmen sich im Falle von Öl oder Gas nach den börsennotierten Preisen, hinsichtlich Stroms an den durch die E-Control veröffentlichten Großhandelspreis. Ausgangswert ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt veröffentlichte Wert. Der Anteil der Energiekosten am vereinbarten Preis wird mit 2% festgelegt, eine Steigerung der Energiekosten hat daher Auswirkungen auf diesen festgelegten Anteil
5. Planungen: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, werden wir Ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Vollzugsfolgen.
6. Material: Allfällige Farb- und Strukturunterschiede zwischen Massivholz, furnierten Flächen und Kunststoffoberflächen sind materialbedingt und natürlich. Genauso sind geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Metallen, Leder und Stoffen möglich. Die Pflege- und Betriebsanleitungen werden bei Lieferung übergeben und sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Bei Fehlen einer Anleitung verpflichtet sich der Kunde, dies umgehend zu reklamieren.
7. Bestellte Ware: Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht mehr lieferbar sein, werden wir den Kunden benachrichtigen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
8. Lieferzeit: Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens der Vorlieferanten ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzug ist erst nach fristlosem Ablauf einer von ihm mit eingeschriebenem Brief gesetzten Nachfrist von zumindest 6 Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nicht ausreichend bestimmt werden konnte und nur durch ungefähre Angabe festgehalten wurde, kann uns der Kunde eine angemessene, mindestens 3 Wochen umfassende schriftliche Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche Termin um mehr als 3 Wochen überschritten wurde.
9. Montage und sonstige Tätigkeiten: Die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung sind im Verkaufspreis nicht inkludiert. Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von uns zu den jeweils üblichen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gesondert verrechnet. Der Kunde bestätigt uns durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten. Alle sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Wir führen dabei keinerlei Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse durch. Geräte werden lediglich eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom Montagepersonal durchgeführt werden, erfolgt dies gegen Verrechnung, wobei Schadenersatz-ansprüche aufgrund einer mangelhaften Durchführung solcher Arbeiten ausgeschlossen sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
10. zahlungen: 20 % des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Kaufabschluss fällig, 14 Tage vor Lieferung sind 70 % des Auftragswertes fällig und der restliche Betrag ist binnen 10 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekannt gegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Bei Zahlungsverzug werden monatliche Zinsen von 1 % berechnet. Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Unser Lieferpersonal ist nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten, Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies bei Ratenvereinbarungen nur, wenn wir selbst unsere Leistungen bereits erbracht haben, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens 6 Wochen fällig ist und wir unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt haben. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Bezahlung sämtlicher anlaufender Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Pro Mahnung werden € 5,-- verrechnet. Wir sind berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMWA in der jeweils geltenden Fassung genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
11. Verzug mit der Anzahlung: Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit/Kreditwürdigkeit des Kunden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine vereinbarte Anzahlung trotz 8-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig geleistet wird, sind wir
berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder angemessene Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir können neben dem Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen ohne Schadensnachweis auch 30 % der vereinbarten Brutto-Auftragssumme oder nach unserer Wahl Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.
12. SONSTIGE RÜCKTRITTSGRÜNDE: Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt von der Lieferung: Technische Schwierigkeiten, die die Ausführung für uns oder für die Lieferwerke unmöglich oder unzumutbar machen; Betriebsstillstand, Brandschäden, Rohmaterial- oder Strommangel oder andere Betriebsstörungen bei uns oder den Zulieferwerken; Streik, Aussperrung, Krieg, Unregelmäßigkeiten der Verkehrsmittel und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt.
13. Aufrechnung: Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies nicht, wenn und soweit die Gegenforderungen des Kunden im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
14. Abnahmeverzug und Storno: Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir nach unserer Wahl zu Vertragserfüllung oder Schadenersatz von 30 % des Brutto-Kaufpreises berechtigt, dies ungeachtet der Möglichkeit, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn der Kunde vor der Bereitstellung der Ware unberechtigt vom Auftrag zurücktritt. Ruft der Kunde auf Abruf bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, vom ersten der auf den Abruftermin folgenden Woche an Lagerkosten in der Höhe von täglich 0,1 % des Brutto-Kaufpreises zu verlangen. Die obige Regelung zum Abnahmeverzug bleibt davon unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt: Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Nebengebühren in unserem Eigentum. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über die Vorbehaltsware untersagt. Er hat diese ab Übernahme gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts an uns abzutreten. Sind Waren in mehreren Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentums-vorbehalts als einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises auf den Kunden übergeht. Der Eigentumsvorbehalt gilt ausdrücklich auch für verbaute und mit einer festen Substanz verbundene Einrichtungsgegenstände. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen und uns aus dem Erlös in der Form zu befriedigen, dass dieser unter Anrechnung sämtlicher Unkosten und Spesen des Verkaufs auf unsere Restforderung angerechnet wird, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Wir sind aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für diesen Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes in der Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages oder aber nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.
16. Gefahrenübergang: Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über. Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von 14 Tagen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht. Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer. Für Verbraucher gilt Folgendes: Wenn der Unternehmer die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
17. Schadenersatz: Alle Fälle von Vertragsverletzungen (Mängel, verspätete Lieferung etc) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Ansprüche des Kunden auf Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag (zB wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte) sind daher ausgeschlossen. Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits entstanden sind. Dies gilt auch für Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden sowie hinsichtlich aller – auch nachwirkenden – Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Weiters gilt dies für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Regressforderungen von Kunden, entgangener Gewinn sowie für alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Bei Verbrauchergeschäften gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Personenschäden und nicht für Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden. Produkthaftungsansprüche außerhalb des PHG BGBl 1988/99 werden ausgeschlossen.
18. Gewährleistung: Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese ergänzend wird vereinbart, dass wir eine angemessene Verbesserungsfrist von 8 Wochen in Anspruch nehmen können und dass nicht wesentliche Nachlieferungen und Nacharbeiten den Kunden bis zur Erledigung dieser Arbeiten zum Einbehalt von 3 % der Auftragssumme berechtigen. Außerhalb der Verbrauchergeschäfte gilt Folgendes: Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Mängelrüge binnen 5 Tagen ab Übernahme beim Verkäufer eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die im Zusammen-hang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung angenommen, anderenfalls die Annahme verweigert wird. Unserer Gewährleistungsverpflichtung kommen wir nach unserer Wahl durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch Preisminderung nach. Auf Verlangen hat der Kunde das beanstandete Produkt auf seine Kosten unverzüglich zurück zu senden.
19. Garantiezusagen: Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.
20. EDV-Daten: Der Kunde nimmt die gesonderte Datenschutzerklärung zustimmend zur Kenntnis.
21. Haftung mehrerer Käufer: Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
22. Anzuwendendes recht/gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Außerhalb von Verbrauchergeschäften ist der Gerichtsstand ausschließlich am Sitz unseres Unternehmens.
23. DATENSCHUTZ: Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten („Name“, „Adresse“, „E-Mail-Adresse“) zum Zweck der Zusendung von Werbematerial über unser Produktsortiment bzw. der Zusendung des Newsletters von haider wohnen bei der Firma haider wohnen verarbeitet werden Diese Einwilligung kann jederzeit bei haider wohnen, Aschacher Str 125, 4101 Feldkirchen, Tel. 07233-7413, office@moebelhaider.com, widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.